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Zuerst sind wir Ihnen aber noch eine Erklärung schuldig! Was bedeutet das neumodische Wort “Podologie” eigentlich? Podologie ist die Lehre - die Wissenschaft
vom Fuß. Der Beruf des Podologen / Medizinischen Fußpflegers ist als Medizinalfachberuf
im Vorfeld des Arztes angesiedelt. Die Berufsbezeichnung Podologe gibt es im Ausland schon längere Zeit und ist nun ab Januar 2002 auch bei uns per Gesetz(PodG) eingeführt worden. Sowohl Ausbildung, Berufsbild, als auch die Berufsbezeichnung sind seitdem geschützt.
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Bisher war weder unserer Beruf, noch die Ausübung, noch die Berufsbezeichnung geregelt und geschützt. Das bedeutete, dass eigentlich (fast) jeder sich med. Fußpfleger
nennen durfte und auch diese Tätigkeit ausüben konnte. Oftmals standen eine minimale Kurzausbildung von, man höre uns staune, lediglich Tagen bis Wochen dahinter. Dabei kann man sich gut vorstellen,
dass diese Menschen nicht in der Lage sein konnten, die verantwortungsvolle Tätigkeit am Patienten auszuführen. Man denke dabei besonders an die Behandlung von Diabetikern oder künstlichen Blutern. Viel
Schaden ist dadurch angerichtet worden, nicht zuletzt auch gegenüber dem Ansehen des ganzen Berufsstandes.
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